Di

21

Apr

2009

Podiumsdiskussion "In Würde sterben" in der Evangelischen Akademie in Meißen

Ob unvorhergesehen durch einen Unfall oder mehr oder weniger abzusehen durch eine Krankheit oder im Alter, jeder von uns kann in die Situation kommen, seinen eigenen Willen nicht mehr äußern zu können. "Für diesen Fall sollten Sie unbedingt vorsorgen" so Geert Mackenroth auf der Veranstaltung.

 

Leider glauben immer noch viele, der Ehepartner oder andere Familienangehörige können in so einem Fall automatisch Entscheidungen treffen. Leider ist die Gesetzeslage in Deutschland anders. Legen Sie nicht selbst schriftlich fest, wer Ihr Betreuer sein soll, muss der Staat Ihnen einen gesetzlichen Betreuer zuweisen. Ein Wildfremder muss dann also entscheiden, was gut für Sie ist. Um dies zu verhindern, können Sie eine Vorsorgevollmacht an eine Person Ihres Vertrauens erteilen. Wer dies sein soll, bestimmen Sie selbst. Mit dieser Person können Sie im Vorfeld besprechen, was Sie sich wünschen.

 

Ebenso verhält es sich mit der Patientenverfügung. Für den Fall, dass Sie selbst dem Arzt nicht mehr mitteilen können, welche Behandlung Sie wünschen und welche Sie ablehnen, sollten Sie alle Einzelheiten in einer Patientenverfügung festhalten. Leider gibt es im Moment noch einen Streit darüber, wo die Grenzen dieser Verfügung liegen. "Ich setze mich dafür ein, dass der Wille des Patienten unbedingt eingehalten wird und wir dies auch gesetzlich verankern", so Geert Mackenroth. 

 

Weitere Informationen erhalten Sie vom Bundesministerium der Justiz unter:

 www.bmj.bund.de/enid/Publikationen/Patientenverfuegung_oe.html

 

Einen Vordruck der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung sowie die Broschüre "Betreuung und Vorsorge" können Sie sich auf den Seiten des Sächsischen Justizministeriums herunterladen. 

 

Oder Sie schreiben mir Ihre Fragen direkt per E-Mail: info@geertmackenroth.de